§14a EnWG einfach erklärt: Das Video zu Wallbox, Wärmepumpe und Steuerung

35 Minuten Praxiswissen: Elektromeister Tobias Haack und Thomas von der Energiegemeinschaft erklären, was §14a EnWG für Ihren Zählerschrank bedeutet. Im Neubau, im Bestand und beim Netzentgelt.

Tobias HaackElektromeister · Autor
3. Juni 2026Video veröffentlicht
Heilbronn und UmgebungElektro Haack
Tobias Haack erklärt §14a EnWG am modernen Zählerschrank

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Inhalt: Kurz gesagt · Kapitel · Das Wichtigste · FAQ

Kurz gesagt Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher über 4,2 kW steuerbar angeschlossen werden. Im Gegenzug wird eine 11-kW-Wallbox nur noch angemeldet, nicht mehr genehmigt. Der Zählerschrank braucht dafür Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox. Eine schwarze oder graue Zählertafel mit Drehscheibenzähler muss raus. Manchmal lässt sich der Bestand aber durchaus weiter nutzen.

Kapitel im Video

  1. Intro
  2. Was ist §14a EnWG?
  3. §14a in Neuanlagen
  4. §14a im Bestand
  5. Module 1, 2 und 3 erklärt
  6. Fragen aus der Community
  7. Noch Fragen?

Das Wichtigste aus dem Video

1. Welche Geräte steuerbar sein müssen

§14a betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW Leistung:

GerätWorauf achten
WallboxÜber 4,2 kW. Eine 11-kW-Wallbox wird nur noch angemeldet, nicht mehr genehmigt.
WärmepumpeGerechnet wird die gesamte elektrische Leistung, also mit Zusatz- und Notheizung.
KlimaanlageMehrere kleine Geräte werden zusammengerechnet.
BatteriespeicherÜber 4,2 kW ebenfalls betroffen.

Ganz wichtig: Das gilt für alles, was seit dem 1. Januar 2024 installiert wird.

2. So kommt das Steuersignal ins Haus

Der Messstellenbetreiber baut das intelligente Messsystem ein. Das Smart-Meter-Gateway ist die sichere, vom BSI zertifizierte Schnittstelle nach außen. Die Steuerbox gibt das Signal analog oder digital an Wallbox oder Wärmepumpe weiter. Für die Seite im Haus, also dass die Geräte das Signal auch umsetzen, ist der Elektriker zusammen mit dem Kunden verantwortlich.

Mit Energiemanagement, eigener PV-Anlage oder Batteriespeicher kann es sein, dass gar nichts reduziert wird und einfach alles weiterläuft, weil man sich über die Sonne oder den Speicher selbst versorgt.

3. Im Bestand: weiter nutzen oder erneuern?

„Wenn ihr eine schwarze Zählertafel seht, wo noch ein Dreipunktzähler drin ist mit einem Drehrad und oben noch Sicherungen“, dann braucht es einen neuen Zählerplatz. Für alle anderen Fälle gibt es die Anwendungshilfe des VDE FNN für Zählerplätze in Bestandsanlagen. Manchmal lässt sich nachrüsten, zum Beispiel mit einer Adapterplatte auf dem Dreipunkt-Zählerplatz oder einem separaten Aufputzverteiler, wenn im Verteilerfeld kein Platz mehr ist.

Ist aber schon alles voll, „da muss ich nichts mehr reinzaubern“: Kommen PV, Wallbox oder Wärmepumpe dazu, ist das eine Nutzungsänderung, und die Anlage muss ertüchtigt werden.

4. Netzentgelt: Modul 1, 2 und 3

Wer steuerbar anschließt, zahlt weniger Netzentgelt. Nach der Anmeldung kommt der Kunde automatisch in Modul 1, eine pauschale Reduzierung. Laut Thomas von der Energiegemeinschaft sind das rund 110 bis 190 Euro im Jahr, gutgeschrieben über die Stromabrechnung. Modul 1 läuft über den normalen Haushaltszähler mit.

Für Modul 2 braucht die steuerbare Verbrauchseinrichtung eine eigene Messung, also einen separaten Zähler, zum Beispiel für die Wärmepumpe. Ob sich Modul 2 mit einer PV-Anlage lohnt, muss man laut Video durchrechnen.

Modul 3 gibt es in Verbindung mit Modul 1 und ist zeitvariabel: Der Netzbetreiber gibt Zeitfenster mit drei verschiedenen Netzentgelten vor. Wer seine Verbräuche in die günstige Zeit legt, profitiert. Mehr dazu im Video ab Minute 24:53.

5. Alte Geräte ohne Steuerung

Eine alte Wallbox ohne Steuerschnittstelle wird über ein Schütz hart abgeschaltet. Vielleicht ist es dann die bessere Überlegung, sie gleich gegen ein steuerbares Gerät zu tauschen.

6. Weiterführende Unterlagen aus dem Video

Häufige Fragen

Welche Geräte fallen unter §14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW: Wallboxen, Wärmepumpen (gerechnet mit der gesamten elektrischen Leistung inklusive Zusatz- und Notheizung), Klimaanlagen (mehrere Geräte werden zusammengerechnet) und Batteriespeicher.

Muss eine 11-kW-Wallbox noch genehmigt werden?

Nein. Mit §14a wird sie beim Netzbetreiber angemeldet und kann ohne Genehmigung angeschlossen werden.

Reicht mein alter Zählerschrank für §14a?

Eine schwarze oder graue Zählertafel mit Dreipunktzähler und Drehscheibe muss raus. Andere Bestandsanlagen prüft der Elektriker anhand der VDE-FNN-Anwendungshilfe für Zählerplätze in Bestandsanlagen. Manchmal helfen eine Adapterplatte oder ein separater Aufputzverteiler.

Was bringt Modul 1 beim Netzentgelt?

Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, die der Kunde nach der Anmeldung automatisch erhält. Laut Thomas von der Energiegemeinschaft liegt sie bei rund 110 bis 190 Euro im Jahr, gutgeschrieben über die Stromabrechnung.

Was passiert mit einer alten Wallbox ohne Steuerung?

Sie wird über ein Schütz geschaltet, also hart abgeschaltet. Vielleicht ist es dann besser, die alte Wallbox gleich gegen ein steuerbares Gerät zu tauschen.

Elektromeister Tobias Haack aus Heilbronn

Über Tobias Haack

Tobias Haack ist Elektromeister und Inhaber von Elektro Haack in Heilbronn, Industriemeister Elektrotechnik (IHK) und KNX-zertifiziert. Auf seinem Kanal Tobi's Tool Time erklärt er seit 2021 Elektrotechnik aus der täglichen Praxis.

Hinweis: Im Video spricht Tobias mit Thomas von der Energiegemeinschaft. Angaben zu den Netzentgelten stammen von ihm. Stand der Seite: Oktober 2026.

Elektromeister Tobias Haack, Inhaber von Elektro Haack in Heilbronn
Tobias HaackElektromeister und Inhaber, Elektro Haack

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